Für das erfolgreiche Bestehen der Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist eine qualitativ hochwertige MPU-Vorbereitung und Beratung erforderlich.
Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, bedarf es neben einer qualitativ hochwertigen MPU-Vorbereitung auf Augenhöhe, dem Einlassen des / der Klienten*in.
Bei der MPU-Vorbereitung geht es unter anderem darum, das Ereignis oder das Verhalten, welches zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat, näher zu betrachten und gemeinsam zu erarbeiten, was zu einer Veränderung des Verhaltens geführt hat und wie diese Veränderung in der Zukunft stabil beibehalten werden kann.
Um für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung gut vorbereitet zu sein, ist das gemeinsame Erarbeiten und sichtbar machen Ihrer persönlichen Erkenntnisse unabdingbar. So besteht eine gute Aussicht auf ein positives Ergebnis der begutachtenden Stelle, welches das Wiedererlangen der Fahrerlaubnis herbeiführen kann.
Eine seriöse MPU-Vorbereitung ist in ihrem Angebot transparent, findet immer auf Augenhöhe statt und äußert keine Erfolgs- oder Geld zurück Garantie. Zudem ist der Begriff des "Beraters" nicht geschützt. Im Zweifel erkundigen Sie sich nach der Qualifikation sowie der Ausbildung des / der "Berater*in" und erfragen, wann und wo sich Ihr / e "Berater*in" qualifiziert hat.
Keine MPU-Vorbereitung kann so gut sein wie Sie als Klient*in, welche / r sich auf den Prozess einlässt.
Sofern Sie im Rahmen des Antrags auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis den Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten benötigen, haben Sie die Möglichkeit, den Erste Hilfe Kurs bei mir zu absolvieren.
Die MPU-Vorbereitung findet in Einzelgesprächen statt. Wie viele Stunden Sie benötigen, hängt zum einen von dem Grund der Entziehung der Fahrerlaubnis ab, zum anderen von Ihrer eigenen Bereitschaft das Ereignis oder Verhalten, welches zu dem Führerscheinentzug führte, zu reflektieren und aufzuarbeiten.
MPU-Vorbereitung Einzelsitzungen
MPU-Vorbereitung
Info: 0511 / 33 76 929
Mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) soll individuell bei Ihnen festgestellt werden, dass Sie zukünftig keine erhöhte Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Alkohol - sofern der Alko-Test über 1,6 Promille ergibt, muss als "Ersttäter" zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Unter Umständen müssen auch Fahrradfahrer*innen / E-Rollerfahrer*innen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung absolvieren.
Betäubungsmittel / Drogen - sofern es Hinweise auf Drogenkonsum oder Verkehrsauffälligkeiten unter Einfluss von Betäubungsmitteln gibt, wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Achtung neues Cannabisgesetz ab 01.04.2024 - Womöglich keine MPU mehr für folgende Personen:
Welche Grenzwerte nach § 24 a Abs. 2 StVG gelten für Drogen
Diese analytischen Grenzwerte sind keine Grenzwerte, unter denen ein Führen von Fahrzeugen nach § 24 erlaubt ist. Lediglich bei Cannabis wird in der Praxis häufig entsprechend des Grenzwertes
gehandelt.
Bei Cannabis wird häufig auch noch nach der Intensität des Konsums (z. B. einmalig, unregelmäßig / selten, regelmäßiger Konsum) überprüft.
Anhand des Konsumverhaltens wird die schwere untergliedert - danach richtet sich die Zeitdauer der Abstinenz
Punkte - sofern es zu Verkehrsauffälligkeiten / Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kommt, wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Wann verfallen die Punkte? Das hängt von der Deliktschwere ab.
Eine MPU gliedert sich in folgende folgende Abschnitte:
Folgende Themenbereiche können in einem MPU Fragebogen abgefragt werden:
Ob und über welchen Zeitraum Abstinenznachweise erbracht werden müssen, ist eine umfangreiche Thematik, welche individuell von Ihrem Verstoß abhängt und wir in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch eruieren können.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob es sich um eine Abhängigkeit, um eine fortgeschrittene Problematik oder um eine Gefährdung von Alkohol, Betäubungsmittel und / oder Drogen handelt.
Auch bei den Unterschieden zwischen Urin- und Haarscreening muss individuell geschaut werden, was für Sie am besten ist.
Worin besteht der Vorteil der Haaranalyse gegenüber den Urin-Kontrollen?
Bei einer Haarprobe können Sie auch für einen zurückliegenden Zeitraum nachweisen, dass Sie keine Substanzen oder Alkohol konsumiert haben.
Bei Alkoholfragestellung dürfen max. 3 cm Haare ab den Haarwurzeln analysiert werden, hier kann für die zurückliegenden 3 Monate eine Abstinenz nachgewiesen werden, sodass Sie Zeit einsparen können.
Bei Drogenfragestellung dürfen max. 6 cm Haare ab den Haarwurzeln
analysiert werden, hier kann für die zurückliegenden 6 Monate eine Abstinenz nachgewiesen werden, sodass Sie Zeit einsparen können.
Urinkontrollen:
Alkoholmarker im Blut (PEth) Phosphatidylethanol 16:0 / 18:1
Mit den neuen Beurteilungskriterien aus dem Jahr 2023 ist nun auch Phosphatidylethanol (PEth) als ein direkter Alkoholmarker annerkant. Über die Armbeuge werden ca. 3ml Blut entnommen.
Da PEth bereits nach circa 1–2 Stunden und bis zu maximal 12 Tagen auch nach einmaliger Alkoholaufnahme im Blut detektiert werden kann, eignet sich der Marker sowohl für den Nachweis eines aktuellen Konsums als auch für einen Abstinenzbeleg.
Wichtig ist, dass Sie sich möglichst am Anfang Ihrer Sperrfrist auf die Situation vorbereiten, um mit eventuellen Abstinenznachweisen zu beginnen.
Rufen Sie mich gerne an!
Info: 0511 / 33 76 929