MPU Vorbereitung in Hannover

Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung

MPU Vorbereitung und Erste Hilfe Kurs in Hannover

MPU-Vorbereitung Hannover
MPU-Vorbereitung Hannover

Für das erfolgreiche Bestehen der Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist eine qualitativ hochwertige MPU-Vorbereitung und Beratung erforderlich.

Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, bedarf es neben einer qualitativ hochwertigen MPU-Vorbereitung auf Augenhöhe, dem Einlassen des / der Klienten*in.

Bei der MPU-Vorbereitung geht es unter anderem darum, das Ereignis oder das Verhalten, welches zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat, näher zu betrachten und gemeinsam zu erarbeiten, was zu einer Veränderung des Verhaltens geführt hat und wie diese Veränderung in der Zukunft stabil beibehalten werden kann.

Um für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung gut vorbereitet zu sein, ist das gemeinsame Erarbeiten und sichtbar machen Ihrer persönlichen Erkenntnisse unabdingbar. So besteht eine gute Aussicht auf ein positives Ergebnis der begutachtenden Stelle, welches das Wiedererlangen der Fahrerlaubnis herbeiführen kann.


Eine seriöse MPU-Vorbereitung ist in ihrem Angebot transparent, findet immer auf Augenhöhe statt und äußert keine Erfolgs- oder Geld zurück Garantie. Zudem ist der Begriff des "Beraters" nicht geschützt. Im Zweifel erkundigen Sie sich nach der Qualifikation sowie der Ausbildung des / der "Berater*in" und erfragen, wann und wo sich Ihr / e "Berater*in" qualifiziert hat.

Keine MPU-Vorbereitung kann so gut sein wie Sie als Klient*in, welche / r sich auf den Prozess einlässt.

 

Sofern Sie im Rahmen des Antrags auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis den Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten benötigen, haben Sie die Möglichkeit, den Erste Hilfe Kurs bei mir zu absolvieren. 

Erste Hilfe Schulungen ist eine anerkannte Stelle für die Schulung in Erster Hilfe nach § 68 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 

Kosten und Modalitäten für die MPU-Vorbereitung

Die MPU-Vorbereitung findet in Einzelgesprächen statt. Wie viele Stunden Sie benötigen, hängt zum einen von dem Grund der Entziehung der Fahrerlaubnis ab, zum anderen von Ihrer eigenen Bereitschaft das Ereignis oder Verhalten, welches zu dem Führerscheinentzug führte, zu reflektieren und aufzuarbeiten.

  • Als erfahrene Therapeutin und Suchtkrankenberaterin empfehle ich zwischen 5 und 7 Stunden á 60 Minuten.
  • Letztendlich kommt es immer auf die Fragestellung an, daher können es in seltenen Fällen auch mehr Stunden sein.

MPU-Vorbereitung Einzelsitzungen

  • á 60 Minuten
  • 98,00 €
  • Zum Abschluss der MPU-Vorbereitung erhalten Sie eine Bescheinigung, aus welcher die Themen und die Anzahl der Einzelsitzungen hervorgeht, welche Sie bei der zu begutachtenden Stelle abgeben können.

MPU-Vorbereitung

Info: 0511 / 33 76 929

Anlässe für eine MPU

Mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) soll individuell bei Ihnen festgestellt werden, dass Sie zukünftig keine erhöhte Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.

 

Alkohol - sofern der Alko-Test über 1,6 Promille ergibt, muss als "Ersttäter" zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Unter Umständen müssen auch Fahrradfahrer*innen / E-Rollerfahrer*innen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung absolvieren.

  • Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille bis weniger als 1,6 Promille kann die Beibringung einer MPU angeordnet werden, wenn im Einzelfall aus der strafgerichtlichen Entscheidung über den Promillewert hinaus weitere Anhaltspunkte hinzutreten, welche die Annahme einer Alkoholproblematik begründen.
  • Bei einer ersten Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,1 Promille wird in der Regel keine MPU angeordnet.

Betäubungsmittel / Drogen - sofern es Hinweise auf Drogenkonsum oder Verkehrsauffälligkeiten unter Einfluss von Betäubungsmitteln gibt, wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

 

Achtung neues Cannabisgesetz ab 01.04.2024 - Womöglich keine MPU mehr für folgende Personen:

  • Ersttäter (Führerscheine werden mit großer Wahrscheinlichkeit widererteilt)
  • niedrige Blutwerte
  • keine Hinweise auf Cannabismissbrauch
  • freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis wurde nicht entzogen)

Welche Grenzwerte nach § 24 a Abs. 2 StVG gelten für Drogen

  • Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC) 3,5 ng / ml (gilt nicht für Cannabispatienten)
  • Heroin Morphin 10 ng / ml
  • Morphin Morphin 10 ng / ml
  • Kokain Benzoylecgonin 75 ng / ml
  • Amphetamine Amphetamin 25 ng / ml
  • Designer Amphetamine Methylendioxyamphetamin (MDA) 25 ng / ml
  • Methylendioxyethylamphetamin (MDE) 25 ng / ml
  • Methylendioxymetamphetamin (MDAE) 25 ng / ml
  • Metamphetamin Metamphetamin 25 ng / ml

Diese analytischen Grenzwerte sind keine Grenzwerte, unter denen ein Führen von Fahrzeugen nach § 24 erlaubt ist. Lediglich bei Cannabis wird in der Praxis häufig entsprechend des Grenzwertes gehandelt.
Bei Cannabis wird häufig auch noch nach der Intensität des Konsums (z. B. einmalig, unregelmäßig / selten, regelmäßiger Konsum) überprüft.

 

Anhand des Konsumverhaltens wird die schwere untergliedert - danach richtet sich die Zeitdauer der Abstinenz

  • gelegentlicher Konsum
  • Drogengefährdung
  • fortgeschrittene Drogenproblematik
  • Drogenabhängigkeit

Punkte - sofern es zu Verkehrsauffälligkeiten / Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kommt, wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

  • Wer bis zu drei Punkte in Flensburg sammelt, ist dort lediglich vorgemerkt.
  • Bei vier bis fünf Punkten erhält der Verkehrsteilnehmer eine gebührenpflichtige Ermahnung.
  • Durch die Teilnahme an einem Seminar kann man einen Punkt abbauen. Dieses Seminar beinhaltet vier Sitzungen zu Verkehrspädagogik und Verkehrspsychologie.
  • Beim sechsten und siebten Punkt gibt es eine schriftliche Verwarnung. Die Chance für das Seminar ist dann vertan, Punkte abbauen ist nicht mehr möglich.
  • Beim achten Punkt ist der Führerschein weg, weil man zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist.
  • Erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung kann man ihn neu beantragen, frühestens nach sechs Monaten.
  • Sammelt ein Fahrer innerhalb kurzer Zeit viele Punkte, überschreitet er womöglich auch ohne vorherige Ermahnung die kritische Marke von sechs Punkten. Dann wird der Stand auf fünf heruntergesetzt.

Wann verfallen die Punkte? Das hängt von der Deliktschwere ab.

  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt.
  • Straftaten mit drei Punkten bleiben zehn Jahre lang im Register.

Ablauf einer MPU

Eine MPU gliedert sich in  folgende folgende Abschnitte:

  • Fragebogen
  • Leistungs- Reaktionstest
  • Medizinische Untersuchung
  • Psychologische Untersuchung

Folgende Themenbereiche können in einem MPU Fragebogen abgefragt werden:

  • Gesundheitliche Aspekte
  • Delikte
  • Konsum
  • Alkohol- bzw. Drogenwissen
  • Vorbegutachtungen
  • Vorbereitungsmaßnahmen auf die MPU
  • Weitere anhängige Straf- oder Bußgeldverfahren

Abstinenznachweise - Sperrfrist nutzen

Ob und über welchen Zeitraum Abstinenznachweise erbracht werden müssen, ist eine umfangreiche Thematik, welche individuell von Ihrem Verstoß abhängt und wir in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch eruieren können.

Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob es sich um eine Abhängigkeit, um eine fortgeschrittene Problematik oder um eine Gefährdung von Alkohol, Betäubungsmittel und / oder Drogen handelt.

Auch bei den Unterschieden zwischen Urin- und Haarscreening muss individuell geschaut werden, was für Sie am besten ist.

 

Worin besteht der Vorteil der Haaranalyse gegenüber den Urin-Kontrollen?

Bei einer Haarprobe können Sie auch für einen zurückliegenden Zeitraum nachweisen, dass Sie keine Substanzen oder Alkohol konsumiert haben.

  • Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 für forensische Zwecke
  • Wichtig ist, dass das Abstinenzprogramm die CTU 3 Anforderungen der Beurteilungskriterien erfüllt.

Bei Alkoholfragestellung dürfen max. 3 cm Haare ab den Haarwurzeln analysiert werden, hier kann für die zurückliegenden 3 Monate eine Abstinenz nachgewiesen werden, sodass Sie Zeit einsparen können.

  • Die Haare dürfen nicht gebleicht und nicht kosmetisch behandelt (gebleicht oder coloriert) sein.
  • In Strähnen gebleichte Haare werden nur akzeptiert, wenn  Abtrennung und Untersuchung unbehandelter Haare möglich ist.
  • Sollte dies nicht möglich sein, muss der Nachweis der Abstinenz über Urinkontrollen erfolgen.

Bei Drogenfragestellung dürfen max. 6 cm Haare ab den Haarwurzeln analysiert werden, hier kann für die zurückliegenden 6 Monate eine Abstinenz nachgewiesen werden, sodass Sie Zeit einsparen können.

  • Gebleichtes Haar ist nicht verwendbar.
  • Bei einer Drogen-Problematik darf die erste Haaranalyse von gefärbten / getönten Haar verwendet werden.
  • Die folgenden 6 Monate müssen über Urinkontrollen abgedeckt werden.
  • Alternativ besteht die Möglichkeit, die Haare nicht mehr zu färben / tönen, sodass für die 2. Probe 6 cm unbehandeltes Haar zur Verfügung steht.
  • Sollte erst das Labor feststellen, dass die Haare gefärbt / getönt wurden, so ist das Ergebnis der Haaranalyse nicht als Abstinenzbeleg verwertbar.

Urinkontrollen:

  • 4 Kontrollen in 6 Monaten
  • 6 Kontrollen in 12 Monaten
  • 7 Kontrollen in 15 Monaten (neue Beurteilungskriterien 2023)

 

Alkoholmarker im Blut (PEth) Phosphatidylethanol 16:0 / 18:1

 

Mit den neuen Beurteilungskriterien aus dem Jahr 2023 ist nun auch Phosphatidylethanol (PEth) als ein direkter Alkoholmarker annerkant. Über die Armbeuge werden ca. 3ml Blut entnommen.

Da PEth bereits nach circa 1–2 Stunden und bis zu maximal 12 Tagen auch nach einmaliger Alkoholaufnahme im Blut detektiert werden kann, eignet sich der Marker sowohl für den Nachweis eines aktuellen Konsums als auch für einen Abstinenzbeleg.

 

Wichtig ist, dass Sie sich möglichst am Anfang Ihrer Sperrfrist auf die Situation vorbereiten, um mit eventuellen Abstinenznachweisen zu beginnen.

  • In einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch können wir offene Fragen und weitere Unklarheiten klären.
  • Sie erhalten Sie von mir erste Handlungsempfehlungen bezüglich Ihrer Vorgehensweise und dem weiteren Prozedere.

Rufen Sie mich gerne an!

Info: 0511 / 33 76 929